Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.
Die Erdbestattung ist hierzulande am weitesten verbreitet. Daneben gibt es die Feuerbestattung und anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne. Hier kann es wegen der Auslastung der Krematorien längere Wartezeiten bis zur Verbrennung geben. Die Seebestattung bezeichnet die Einäscherung eines Verstorbenen mit anschließender Beisetzung seiner Asche in einer Urne im Meer. Die anonyme Bestattung ist eine Erd- oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Dabei werden weder Platz noch Zeitpunkt der Beisetzung bekanntgegeben.
Die kirchliche Bestattung ist im Grundsatz den Mitgliedern der Kirche vorbehalten. Wer sich durch Kirchenaustritt bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt hat, kann nur in bestimmten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, zum Beispiel wenn er die Absicht des Wiedereintritts bekundet hat, aber durch den Tod daran gehindert wurde. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer! Wenn eine kirchliche Bestattung nicht möglich ist, kann auch ein freier Redner eine Trauerfeier durchführen; die Kosten tragen Sie selbst. Angehörige, die Trost suchen, können sich selbstverständlich an ihre Kirchengemeinde wenden.
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Amtsträger einer anderen Konfession in der Trauerfeier mitwirken. Dies muss mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen sein.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.
Immer mehr Friedhofsverwaltungen und Bestattungsunternehmen bieten Abschiedsräume an, in denen die Verstorbenen aufgebahrt werden. Dort können Angehörige ungestört bei ihren Verstorbenen sein und gegebenenfalls eine Totenwache halten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ein totgeborenes Kind unter 500 Gramm Gewicht eine Fehlgeburt. Eine Verordnung sieht vor, dass Kinder erst ab 500 Gramm Gewicht ordentlich bestattet werden können. Auf manchen Friedhöfen – zum Beispiel auf dem Kasseler Hauptfriedhof – gibt es aber ein Gräberfeld für tote Frühgeborene, um den Eltern einen würdevollen Abschied von ihrem Kind zu ermöglichen.
Das hängt von den örtlichen Friedhofsordnungen ab, ob Sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Eine „naturnahe Art der Bestattung“ soll der so genannte Friedwald ermöglichen. Die Asche des Verstorbenen wird dabei außerhalb normaler Friedhöfe an der Wurzel eines Baumes eingebracht. Dieses (nicht-kirchliche) Angebot gibt es seit kurzem auch im auch nordhessischen Reinhardswald.
Das ist eine Frage des persönlichen Geschmacks, der finanziellen Möglichkeiten und der jeweiligen Friedhofsordnung. Zur Information veranstalten zum Beispiel die Kasseler und die Hanauer Friedhofsverwaltungen gemeinsam mit Friedhofsgärtnern und Steinmetzen an jedem dritten Wochenende im September einen „Tag des Friedhofs“.
Neben den Kosten für Sarg, Grab, Kränze und eventuellen weiteren Leistungen eines Bestatters können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle, die Inanspruchnahme des Organisten sowie für das Läuten hinzukommen. Findet die Trauerfeier in der Kirche statt, ist dies meist kostenlos.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen, wenn sich Musiker dafür finden.
Pfarrer melden sich nach einem Todesfall in der Regel telefonisch und besuchen die Hinterbliebenen zu Hause, um Zuwendung und Beileid zu signalisieren. Der Trauerbesuch dient vor allem der Seelsorge an den Angehörigen und der Vorbereitung der Trauerfeier.