Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis. Die Kreissynode ist das Leitungsorgan des Evangelischen Kirchenkreises Marburg. In ihr sind alle Kirchengemeinden des
Kirchenkreises vertreten. Alle sechs Jahre wird die Kreissynode neu gewählt. Sie versammelt sich in der Regel zweimal jährlich. Der Zeitpunkt der Tagung und die Tagesordnung werden durch den
Kirchenkreisvorstand festgesetzt. Die Kreissynode wird durch den Dekan einberufen und durch den Vorsitzenden (Präses) geleitet.
Die Verhandlungen der Kreissynode sind öffentlich, soweit sie es im Einzelfall nicht anders beschließt.
In der Grundordnung unserer Kirche und der Satzung für den Evangelischen Kirchenkreis Marburg sind der Kreissynode folgende Aufgaben zugewiesen:
- Sie fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Gemeinden durch Erfahrungsaustausch und gemeinschaftliche Veranstaltungen.
- Sie soll zu den für Auftrag und Arbeit der Kirche im Kirchenkreis wichtigen Vorgängen und Zuständen Stellung nehmen und dafür eintreten, dass der Auftrag der Kirche in der Öffentlichkeit
erfüllt und die Gebote Gottes im öffentlichen Leben beachtet werden.
- Sie trägt mit Rat und Empfehlung dafür Sorge, dass auf dem Gebiet der kirchlichen Lebensordnung und der Amtshandlung in den Gemeinden möglichst einheitlich verfahren wird.
- Sie fördert die Verbundenheit der Kirchengemeinden mit der Landeskirche.
- Sie beschließt über den Haushalts- und Stellenplan des Kirchenkreises. Weiterhin nimmt sie die Rechnungslegung des Kirchenkreisvorstandes entgegen und erteilt ihm Entlastung.
- Sie beschließt in den kirchengesetzlichen vorgesehenen Fällen kirchenrechtliche Vereinbarungen und die Kirchenkreissatzung.
- Sie genehmigt den Erwerb, die Veräußerung und die dingliche Belastung von Grundstücken sowie die Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Gewährung von Sicherheiten.
- Sie beschließt über die Gebührenordnung und die Satzung des Kirchenkreises.
- Sie wählt aus dem Kirchenkreis die Mitglieder der Landessynode.
- Sie kann Anregungen und Anträge an die Landessynode richten.
- Dekan/in des Kirchenkreises Marburg
- Die von den Kirchenvorständen zu wählenden Laienmitglieder
- Die Geistlichen, die innerhalb des Kirchenkreises ein Pfarramt verwalten
- Drei gewählte Vertreter der landeskirchlichen Pfarrer/innen
- Die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode, die im Kirchenkreis ihren Wohnsitz haben
- Vier Vertreter des "Arbeitskreises kirchlicher Dienste in Marburg"
- Sechs Laien, die der Kirchenkreisvorstand aus dem Kirchenkreis beruft
- Ein Professor oder eine Professorin des Fachbereichs Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg der oder die vom Kirchenkreisvorstand berufen wird
Zur Zeit gehören 150 Synodale der Kreissynode an.